Besuche in unseren Altenpflegeheimen
Am 03. Februar 2021 wurde die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus von der Hessischen Landesregierung angepasst. Für unsere Einrichtungen der Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH gilt seitdem die überarbeiteten Corona- Einrichtungsschutzverordnung. Das heißt im Konkreten:
- Die Bewohnerinnen und Bewohner können zwei Mal in der Woche von einer Person für eine Stunde besucht werden. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. In diesem Fall darf zu zweit besucht werden. Bitte sprechen Sie sich im Familien- und Freundeskreis ab.
- Besucher müssen vor dem Betreten der Einrichtung einen negativen Coronatest vorlegen. Ein POC-Schnelltest darf nicht älter als 48 Sunden sein, ein PCR-Labortest darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- Die Einhaltung der bisher geltenden gesetzlichen Hygienemaßnahmen ist bei jedem Besuch weiterhin vollumfänglich sicherzustellen. Dies beinhaltet das Tragen einer FFP 2-Maske/ KN 95-Maske ohne Ausatemventil, die Hände- und Flächendesinfektion sowie die Einhaltung des Mindestabstandes bei Ihrem Besuch. Sie müssen sich zu Beginn des Besuches schriftlich erfassen lassen und Ihre Daten hinterlegen.
- Besuche in den Bewohnerzimmern sind möglich und gestattet. Wenn Sie jemanden im Bewohnerzimmer besuchen, begeben Sie sich bitte direkt in das Zimmer und halten Sie sich nicht in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung auf. Sorgen Sie im Bewohnerzimmer für eine gute Belüftung und tragen Sie dauerhaft die FFP 2-Maske/ KN 95-Maske. Weiterhin sind bevorzugt Besucherräume oder Außenbereiche zu nutzen, in denen der Mindestabstand eingehalten, die Belüftung gewährleistet und die Flächendesinfektion zeitnah durchgeführt werden kann.
- Die Besuchsregelung kann sich jederzeit wieder verändern. Sie ist abhängig von dem Infektionsgeschehen in der Region und in der Einrichtung selbst. Tritt der Virus in der Einrichtung auf, so wird die Einrichtung vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind weder reguläre Besuche, noch das Verlassen der Einrichtung gestattet.
- Unsere Tagespflege bleibt weiterhin geöffnet. Sie darf jedoch nicht besucht werden, wenn die besuchende Person selbst oder eine Person aus demselben Hausstand Krankheitssymptome für Covid-19 aufweist.
- Unsere Mitarbeiter werden mehrfach wöchentlich auf Covid-19 getestet. Sie arbeiten durchgehend mit einer FFP-2 /KN 95-Maske.
Die Vorgaben des Landes Hessen und die ergänzenden Verfügungen der Kreise werden berücksichtigt, dadurch kann es zu Abweichungen bei den einzelnen Einrichtungen kommen. Bitte erkundigen Sie sich auch in der jeweiligen Einrichtungen vor Ort.
Nach wie vor müssen Sie sich am Eingang der Einrichtung anmelden. Menschen, die die klassischen Symptome von Covid-19 (Fieber, Husten und Geschmacks- oder Geruchsveränderungen) aufweisen oder bei denen Mitglieder desselben Hausstandes die genannten Symptome aufweisen und Menschen, die sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Die persönlichen Daten werden erfasst, damit das Gesundheitsamt bei einem Verdachtsfall die Infektionskette nachverfolgen kann. Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die wir nicht unterlaufen dürfen und für die wir als Altenhilfeträger Rechnung tragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür und unterstützen Sie uns bei der Einhaltung der Vorgaben.