Um dies in den Einrichtungen der Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH sicher zu ermöglichen haben wir in der vergangenen Woche ein Schutzkonzept für jede Einrichtung erarbeitet. Dieses Konzept ermöglicht es Menschen außerhalb der Einrichtung, ihre Angehörigen oder Bezugspersonen einmal pro Woche für maximal eine Stunde zu besuchen. Uns ist es dabei wichtig, dass wir sowohl den gesetzlichen Bestimmungen, als auch den hygienischen Vorgaben Rechnung tragen. Am wichtigsten dabei ist es jedoch, den Menschen - unsere Bewohnerinnen und Bewohner - und deren Bedürfnisse und natürlich auch deren gesundheitlichen Schutz im Fokus zu halten. Dies ist uns, so hoffen wir, gelungen.
Ab Montag, den 11.5.2020 haben wir eine Hotline für alle Einrichtungen freigeschaltet.
Unter der Telefonnummer
0611-174 248
können Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen.
Eine Mitarbeiterin koordiniert zentral die Besuchstermine für alle Einrichtungen. Diese Telefonnummer ist ausschließlich für die Besuchskoordination eingerichtet. Terminvergaben außerhalb dieses Zeitkorridors sind daher leider nicht möglich. Wir hoffen, so die Einrichtungen von dieser organisatorischen Aufgabe entlasten zu können, damit diese sich auf ihre primären Aufgaben, die Arbeit am Menschen, konzentrieren können. Die Besuche werden zwei Tage im Voraus geplant. Gerne können auch direkt mehrere Termine in unterschiedlichen Wochen ausgemacht werden. Diese Telefonnummer kann auch für Terminabsagen genutzt werden.
In jeder Einrichtung sind Zeitfenster für Besuchsmöglichkeiten geplant und personell ausgestattet, so dass jeder Bewohner/ jede Bewohnerin einmal pro Woche besucht werden kann. Die Zeitkorridore sind notwendig, damit die Besucher persönlich durch unser Personal in Empfang genommen werden können. Für den Besuch gelten folgende gesetzlichen und hygienischen Vorgaben:
- Jeder Besucher wird schriftlich erfasst.
- Die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand müssen eingehalten werden.
- Die Besuche finden in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder auf dem Außengeländer der Einrichtung statt.
- Jeder Besucher erhält von uns einen neuen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) .
- Speisen dürfen während des Besuches nicht verzehrt werden, da dafür der MNS abgenommen werden müsste.
- Alle Besucher werden auf Ihre Symptomfreiheit hin befragt werden.
Es besteht weiterhin die gesetzliche Vorgabe, dass die Einrichtungen nicht aufgesucht werden dürfen, wenn bei dem Besucher die Covid 19-klassischen Symptome wie Husten, Halskratzen, Fieber und Unwohlsein bestehen. Besucher, die sich in den vergangen zwei Wochen außerhalb Deutschlands aufgehalten haben, dürfen die Einrichtung ebenfalls nicht betreten.
Da es sich bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern um Risikogruppen handelt, bitten wir darum, die Notwendigkeit eines Besuches gründlich abzuwägen und auf das nötige Maß zu beschränken. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen vor Ort halten engmaschig mit allen Angehörigen Rücksprache, wenn es einem Bewohner/ einer Bewohnerin nicht gut geht und ein Besuch ratsam wäre. Auch stehen selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zur Verfügung.