Aktuelle Informationen
Bereits seit Donnerstag, dem 16. März, gilt für alle Einrichtungen der CAP ein generelles Besuchsverbot.
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Bewohnerinnen und Bewohner, ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren, hat die Geschäftsführung diese Regelung getroffen.
Von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind:
- Seelsorger/innen,
- Rechtsanwälte/innen und Notare/innen,
- sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist.
Um das Besuchsverbot durchzusetzen, wurden alle Eingänge in unseren Einrichtungen geschlossen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf telefonisch an unsere Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
Die Hessische Landesregierung hat ein Besuchsverbot für Altenpflegeeinrichtungen am 30. März verhängt.