Hinweisgeber/Whistleblowing
Grundlage für das Meldesystem ist die EU-Richtlinie 2019/1937, kurz: Whistleblower-Richtlinie.
Die Meldestelle arbeitet vertraulich und ist vor Zugriffen der Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH geschützt. Eine unabhängige Person ist als Ansprechpartner telefonisch, per Mail und über einen Briefkasten erreichbar. Sie dokumentiert die eingehenden Hinweise, schützt die Vertraulichkeit und die Anonymität der Hinweisgeber und sorgt für die Beachtung des Datenschutzes.
Meldeinhalte können sein (aber nicht ausschließlich):
- Verletzung von internen Richtlinien und Schutzkonzepten
- Verstöße gegen Gleichbehandlung/Diskriminierung
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Korruption/Bestechung/Betrug
- Kartell-/Wettbewerbsverstöße
Der Hinweisgeber erhält innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung für seine Meldung und innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung bezüglich der getroffenen Folgemaßnahmen.