Aufhebung der Besuchsbeschränkungen in den Einrichtungen der CAP
Aufgrund der aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben gelten derzeit folgende Regelungen:
- Sie dürfen Ihre Angehörigen/ Betreuten wieder ganztägig besuchen.
- Sie müssen das Ergebnis eines tagesaktuellen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen. Bitte beachten Sie: Auch als geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen Sie sich tagesaktuell testen lassen.
Bitte stellen Sie sich bezüglich der Tests auf stichprobenartige Kontrollen durch das Fachpersonal ein und führen Sie aus diesem Grund auch einen Personalausweis o.ä. mit sich. - Während des gesamten Aufenthalts in unserem Haus ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2/ KN95-Maske) notwendig.
- Halten Sie bitte weiterhin die bekannten Schutz- und Hygieneregeln (Mindestabstand, Desinfektion der Hände mindestens einmal vor Betreten der Einrichtung) ein.
Zu den Testmöglichkeiten:
Weiterhin besteht das Angebot, sich wöchentlich in einem festgelegten Zeitkorridor direkt in den Einrichtungen testen zu lassen. Da unsere Einrichtungen keine zertifizierten Teststellen sind, dürfen wir Ihnen über das Testergebnis keine Bescheinigung ausstellen. Es handelt sich hierbei um eine einrichtungsbezogene Testung, die nur dem Zutritt in die jeweilige Einrichtung dient.
Als Angehörige oder Angehöriger können Sie sich durch die Einrichtungen eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit sie eine kostenlose Testung in einem Testzentrum Ihrer Wahl erhalten. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Wir bedanken uns herzlich für all Ihre Unterstützung und das Verständnis, die Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vergangenen Monaten entgegengebracht haben, sowie für die gemeinsame Sorge um das Wohlergehen Ihrer Angehörigen, und bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung.