Besuche in unseren Altenheimen
Wir haben eine zentrale Hotline für alle Einrichtungen für die Absprache von Besuchsterminen eingerichtet. Dort sind wir von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar:
0611/174-248
Da das Anrufaufkommen momentan besonders hoch ist, sind die Leitungen zeitweise überlastet. Anstatt des Besetztzeichens werden deshalb unter Umständen auch automatisierte Ansagen gemacht, dass die Hotline derzeit nicht funktioniert. Wir bitten Sie um Geduld.
Oder machen Sie per Mail einen Termin aus. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
terminvergabe@cap-wiesbaden.de
Eine Mitarbeiterin koordiniert zentral die Besuchstermine für alle Einrichtungen. Die Hotline ist ausschließlich für die Besuchskoordination eingerichtet. Terminvergaben sind telefonisch außerhalb dieses Zeitkorridors daher leider nicht möglich. Sie können die Hotline auch für die Absage von Terminen nutzen. Wir hoffen, so die Einrichtungen von dieser organisatorischen Aufgabe entlasten zu können, damit diese sich auf ihre primären Aufgaben, die Arbeit am Menschen, konzentrieren können. Die Besuche werden zwei Tage im Voraus geplant. Gerne können auch direkt mehrere Termine in unterschiedlichen Wochen ausgemacht werden.
Besuchsregelungen
Nach der Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Coronavirus in der Fassung der Achten Anpassungsverordnung vom 27. April 2020 dürfen seit dem 4.5.2020 Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen wöchentlich eine Stunde Besuch durch eine externe Person empfangen. Um dies in den Einrichtungen der Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH sicher zu ermöglichen haben wir in der vergangenen Woche ein Schutzkonzept für jede Einrichtung erarbeitet. Dieses Konzept ermöglicht es Menschen außerhalb der Einrichtung, ihre Angehörigen oder Bezugspersonen einmal pro Woche für maximal eine Stunde zu besuchen. Uns ist es dabei wichtig, dass wir sowohl den gesetzlichen Bestimmungen, als auch den hygienischen Vorgaben Rechnung tragen. Am wichtigsten dabei ist es jedoch, den Menschen - unsere Bewohnerinnen und Bewohner - und deren Bedürfnisse und natürlich auch deren gesundheitlichen Schutz im Fokus zu halten. Dies ist uns, so hoffen wir, gelungen.
In jeder Einrichtung sind Zeitfenster für Besuchsmöglichkeiten geplant und personell ausgestattet, so dass jeder Bewohner/ jede Bewohnerin einmal pro Woche besucht werden kann. Die Zeitkorridore sind notwendig, damit die Besucher persönlich durch unser Personal in Empfang genommen werden können. Für den Besuch gelten folgende gesetzlichen und hygienischen Vorgaben:
- Jeder Besucher wird schriftlich erfasst.
- Die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand müssen eingehalten werden.
- Die Besuche finden in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder auf dem Außengeländer der Einrichtung statt.
- Jeder Besucher erhält von uns einen neuen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) .
- Speisen dürfen während des Besuches nicht verzehrt werden, da dafür der MNS abgenommen werden müsste.
- Alle Besucher werden auf Ihre Symptomfreiheit hin befragt werden.
Es besteht weiterhin die gesetzliche Vorgabe, dass die Einrichtungen nicht aufgesucht werden dürfen, wenn bei dem Besucher die Covid 19-klassischen Symptome wie Husten, Halskratzen, Fieber und Unwohlsein bestehen. Besucher, die sich in den vergangen zwei Wochen außerhalb Deutschlands aufgehalten haben, dürfen die Einrichtung ebenfalls nicht betreten.
Da es sich bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern um Risikogruppen handelt, bitten wir darum, die Notwendigkeit eines Besuches gründlich abzuwägen und auf das nötige Maß zu beschränken. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen vor Ort halten engmaschig mit allen Angehörigen Rücksprache, wenn es einem Bewohner/ einer Bewohnerin nicht gut geht und ein Besuch ratsam wäre. Auch stehen selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zur Verfügung.