Neben den hohen Belastungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeheimen sowieso tragen müssen, sind durch das Gesetz weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen. Außerdem sind die Einrichtungen immer wieder von Viruseinbrüchen und entsprechenden Infektionen sowohl der Pflegekräfte als auch der Bewohnerinnen und Bewohner betroffen, die ggf. nur durch den Einsatz von Zeitarbeit aufgefangen werden können. Bis zum Juni 2022 konnten Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich. Neben den enormen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dadurch schon alleine im Juli ein wirtschaftlicher Schaden von knapp 20.000 € entstanden.
Der Geschäftsführer der CAP Moritz Wahl sagt: "Während Corona in der Mitte der Gesellschaft keine Rolle mehr zu spielen scheint, ist die Pandemie in der Pflege noch lange nicht vorbei. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus. Die Vorgaben durch das ab Oktober geltende geänderte Infektionsschutzgesetz erzeugen einmal mehr Bürokratie und belasten unsere Beschäftigten. Wir fordern eine Entlastung der Pflege durch die dauerhafte und sichere Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen. Es braucht außerdem eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität. Der notwendige Schutz vulnerabler Personen kann nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege sein."
Die CAP begrüßt ausdrücklich den bundesweiten Aktionstag des VKAD (Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland) am 07. September als Zeichen gegen die Überlastung der Langzeitpflege. Die Einrichtungen der CAP möchten sich aufgrund der auch durch die Pandemie angespannten personellen Situation allerdings nicht beteiligen. "Wir schließen uns aber den Forderungen des Aktionsbündnisses an und fordern vom Bund eine Verringerung der Bürokratie und eine dauerhafte und sichere Refinanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen", so Moritz Wahl.
Über die Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH
Die Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft betreibt in Wiesbaden, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Main-Taunus-Kreis zehn Pflegeeinrichtungen. Dort findet sich die ganze Bandbreite der stationären Versorgung für Seniorinnen und Senioren: Von der vollstationären Pflege über die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis zur Tagespflege. Insgesamt bietet die CAP in ihren Einrichtungen 626 Plätze für Seniorinnen und Senioren in den unterschiedlichen Versorgungs-formen. In den Pflegeeinrichtungen wird großer Wert auf die fachliche und gleichzeitig empathische Versorgung der dort lebenden älteren Menschen gelegt.
Die Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH ist ebenso wie die Caritas Jugendhilfe gGmbH eine Gesellschaft des Caritasverbands Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.