Schwerbehindertenvertretung
Sie setzt sich für deren gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ein, fördert ihre berufliche Eingliederung und steht ihnen bei Fragen und Anliegen beratend sowie unterstützend zur Seite.
Grundlage ihrer Arbeit sind die Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung wird in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende betreffen, vom Dienstgeber rechtzeitig und umfassend beteiligt sowie vor einer Entscheidung angehört.
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Interessenvertretung und nicht Teil der Mitarbeitervertretung (MAV). Sie wird von den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und arbeitet vertrauensvoll mit der Mitarbeitervertretung, dem Dienstgeber sowie den weiteren betrieblichen Akteurinnen und Akteuren zusammen.
Sie unterstützt schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeitende bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und setzt sich für inklusive, barrierefreie und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen ein.